Datenschutz-Informationen

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist:
Förderverein des Sonderpädagogischen Förderzentrums Landshut-Stadt

2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Der Förderverein des Sonderpädagogischen Förderzentrums Landshut-Stadt verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, der Vorname, die E-Mail-Adresse und die Adresse des Vereinsmitglieds verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung des Vereinsmitglieds verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Lohnabrechnung werden der Name, der Vorname, die E-Mail-Adresse, die Adresse und die Bankverbindung des Beschäftigten verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

3. Empfänger personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

4. Speicherdauer

Die zum Zwecke der Mitgliederverwaltung notwendigen Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.

Die zum Zwecke der Beitragsverwaltung notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.

Die zum Zwecke der Lohnabrechnung der im Verein beschäftigten Personen notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.

Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

5. Betroffenenrechte

Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

6. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Vereinsmitglieder und im Verein beschäftigte Personen müssen diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, zum Zwecke der Beitragsverwaltung und zum Zwecke der Lohnabrechnung erforderlich sind.